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   BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10   

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BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2011,10236)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2011,10236)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 30 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2011,10236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "vitalis Apotheke im Elsterforum (Wort-Bildmarke)/VITALIS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "vitalis Apotheke im Elsterforum (Wort-Bildmarke)/VITALIS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "vitalis Apotheke im Elsterforum (Wort-Bildmarke)/VITALIS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "vitalis Apotheke im Elsterforum (Wort-Bildmarke)/VITALIS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Dies setzt weiter voraus, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).

    Zwar fehlt beschreibenden oder kennzeichnungsschwachen Markenteilen - wie vorliegend dem Markenbestandteil "VITALIS" regelmäßig die Eignung, den Gesamteindruck einer Marke zu prägen, so dass insoweit eine Verwechslungsgefahr in der Regel schon aus Rechtsgründen ausscheidet, da aus diesen Bestandteilen keine gesonderten Rechte hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 251, 279 m. w. N.).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Für die Annahme eines größeren Schutzbereichs der Widerspruchsmarke bedarf es konkreter Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen jeweils im Vergleich zu Konkurrenzprodukten der Mitbewerber (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 - 62) - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 9 Rdn. 114 ff. m. w. N.).

    Zwar fehlt beschreibenden oder kennzeichnungsschwachen Markenteilen - wie vorliegend dem Markenbestandteil "VITALIS" regelmäßig die Eignung, den Gesamteindruck einer Marke zu prägen, so dass insoweit eine Verwechslungsgefahr in der Regel schon aus Rechtsgründen ausscheidet, da aus diesen Bestandteilen keine gesonderten Rechte hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 251, 279 m. w. N.).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Denn die Beurteilung der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken als Ganzes anhand eines Vergleichs ihres Gesamteindrucks schließt nicht aus, dass unter Umständen ein Bestandteil oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (vgl. BGH, BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 436 - Pantohexal).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    a) Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Bei Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr ist davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 25) - SIERRA ANTIGUO ; Ströbele/Hacker MarkenG 9. Aufl., § 9 Rdn. 296 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Denn die Beurteilung der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken als Ganzes anhand eines Vergleichs ihres Gesamteindrucks schließt nicht aus, dass unter Umständen ein Bestandteil oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (vgl. BGH, BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 436 - Pantohexal).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Bei den beiderseitigen Waren sind allgemeine Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH GRUR 2000, 506 ATTACHÉ/TISSERAND) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Dies setzt weiter voraus, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl. BGH, GRUR 1999, 731 - Canon II).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 30 W (pat) 6/10
    a) Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
  • BPatG, 31.03.2004 - 28 W (pat) 54/03
  • BPatG, 14.07.1998 - 24 W (pat) 240/97
  • BPatG, 09.10.2007 - 33 W (pat) 94/05
  • BPatG, 19.10.2011 - 29 W (pat) 523/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SANKT VITALIS/VITALIS" - zur rechtserhaltenden

    Auch das Bundespatentgericht habe eine solche Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "ARS VITALIS" und "VITALIS" in seiner Entscheidung vom 17. September 2009 (24 W (pat) 11/09, Anlage 10, Bl. 25 ff. GA; vgl. auch BPatG 30 W (pat) 6/10 - VITALIS/vitalis Apotheke im Elster Forum, Anlage 14, Bl. 125 ff. GA) angenommen.

    Demgegenüber beschreibe "VITALIS" im Sinne von "Leben gebend" die fraglichen Waren unmittelbar und sei dem deutschen Verkehr durchaus vertraut (BPatG 30 W (pat) 6/10 - VITALIS/vitalis Apotheke im Elster Forum, Bl. 128 GA).

    Im Gegensatz zur Entscheidung des Bundespatentgerichts im Verfahren - 30 W (pat) 6/10 - VITALIS/vitalis Apotheke im Elster Forum - seien hier gleichgewichtige Bestandteile zu einem Gesamtbegriff kombiniert.

    Nach der in ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts angewendeten sogenannten erweiterten Minimallösung ist es gerechtfertigt, den Kreis der zu berücksichtigenden Waren über das konkrete Produkt hinaus auch auf solche Waren auszudehnen, die der Verkehr gemeinhin als zum gleichen Warenbereich gehörend ansieht (BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. - CYNARETTEN/Circanetten), wobei die Widersprechende insbesondere nicht auf die tatsächlich verwendete Darreichungsform oder die konkrete Zusammensetzung des mit der Widerspruchsmarke gekennzeichneten Präparats festgelegt werden darf (BPatG 30 W (pat) 6/10 - VITALIS/ vitalis Apotheke im Elster Forum).

  • BPatG, 21.03.2022 - 26 W (pat) 53/20
    Denn es wird gerade auf dem Gesundheitssektor häufig verwendet, um einen Hinweis auf eine vitalisierende, gesundheits- und lebensfördernde Wirkung zu geben (vgl. BPatG 30 W (pat) 6/10 - vitalis/VITALIS; BPatG 24 W (pat) 240/97 - Vital; 30 W (pat) 258/96 - VITAL PLUS; 33 W (pat) 94/05 - Vitalformel).

    Die zusätzliche Endung "is" bei der angegriffenen Marke führt nicht von der beschreibenden Bedeutung "vital" weg, weil sie zum lateinischen Adjektiv "vitalis" mit identischem Bedeutungsgehalt gehört (BPatG 30 W (pat) 6/10 - vitalis/VITALIS; 28 W (pat) 54/03 -  VITALEX /VITALIS).

  • BPatG, 21.05.2013 - 24 W (pat) 3/12

    Markenbeschwerdeverfahren "la BIOCOME/Bionome" - zur rechtserhaltenden Benutzung

    Das bedeutet, dass bei starker, hier schriftbildlicher Ähnlichkeit der Marken bzw. des sie prägenden Bestandteils und einer normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von Verwechslungen selbst bei einem unter dem Durchschnitt liegenden Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen angenommen werden kann (vgl. BPatG 30 W (pat) 6/10, B. v. 19. Januar 2011, Rn. 23 - vitalis Apotheke im Elsterforum/VITALIS).
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